Wissenswertes - Nützliches zum Thema Pflege
Landespflegegeld
des Freistaates Bayern nach dem Landespflegegeldgesetz
Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern an pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.